03-10-2014, 10:15 PM
Hallo,
ich habe heute eine Mail von Ebay bekommen. Nun haben becker und haumann meine Daten durch das VeRI Programm erhalten und mich erwartet wohl eine Abmahnung. Kann ich im Vorfeld bereits irgendwas tun bzw. wäre eine ModUE schon jetzt von Vorteil?
Schuldig habe ich mich der Abschnitte 6 (1, 2, 3,) und 7 (6) der ATGB des BVB gemacht.
http://www.bvb.de/Tickets/Infos-AGBs/AGB
Insbesondere Folgender Abschnitt macht mir Sorgen:
6. (4) Im Falle von Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Verbote, Pflichten oder sonstiger Verstöße gegen diese ATGB ist der Veranstalter berechtigt, das Ticket und/oder die betroffenen Tickets - auch elektronisch - zu sperren und dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum Veranstaltungsort zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen. Ferner ist der Mehrerlös aus Weiterveräußerungen an den Veranstalter auszukehren.
Sollte das der Fall sein wird mich der Käufer wohl auch noch wegen Betrugs anzeigen...
Habe ich in diesem Fall Anspruch auf das Geld welches ich für die Tickets bezahlt habe?
Und noch viel Schlimmer, in 6. (5) ist von Stadionverbot die Rede...
Danke schonmal!
ich habe heute eine Mail von Ebay bekommen. Nun haben becker und haumann meine Daten durch das VeRI Programm erhalten und mich erwartet wohl eine Abmahnung. Kann ich im Vorfeld bereits irgendwas tun bzw. wäre eine ModUE schon jetzt von Vorteil?
Schuldig habe ich mich der Abschnitte 6 (1, 2, 3,) und 7 (6) der ATGB des BVB gemacht.
http://www.bvb.de/Tickets/Infos-AGBs/AGB
Insbesondere Folgender Abschnitt macht mir Sorgen:
6. (4) Im Falle von Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannten Verbote, Pflichten oder sonstiger Verstöße gegen diese ATGB ist der Veranstalter berechtigt, das Ticket und/oder die betroffenen Tickets - auch elektronisch - zu sperren und dem jeweiligen Erwerber oder Empfänger des Tickets entschädigungslos den Zutritt zum Veranstaltungsort zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen. Ferner ist der Mehrerlös aus Weiterveräußerungen an den Veranstalter auszukehren.
Sollte das der Fall sein wird mich der Käufer wohl auch noch wegen Betrugs anzeigen...
Habe ich in diesem Fall Anspruch auf das Geld welches ich für die Tickets bezahlt habe?
Und noch viel Schlimmer, in 6. (5) ist von Stadionverbot die Rede...
Danke schonmal!

