03-10-2014, 08:23 PM
08-15 schrieb:Hallo Zusammen,
auch ich wurde nun von einem Brief getroffen.
Vorgeworfen wird
-Die ATGB wurden nicht abgebildet
-Der Angebotspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
Gefordert wird
-Unterlassungserklärung
-100€
Wenn ich das richtig verstanden habe verweise ich auf BGH und sage sonst nichts, richtig ?
Weitere Frage:
Der Brief ging bei einer alten Adresse (meinen Eltern) ein, natürlich nicht als Einschreiben.
Dürfen BH Fristen setzen, ohne sicherzugehen, dass der Brief empfangen wird ?
Es genügt sogar schon wenn eine Abmahnung nur per Mail zugestellt wird. Einschreiben muss auch nicht sein. Es gilt als zugestellt wenn es auf der Postausgangsliste steht.
Wie oft hast du Karten verkauft? Bist du Mitglied oder DK Inhaber?
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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