03-05-2014, 09:36 AM
Meine Anfrage an ibäh wurde gestern wie folgt beantwortet:
Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie möchten wissen, warum wir Ihr Angebot mit der Artikelnummer im Rahmen des iBäh VeRI-Programms entfernt haben. Sie haben das Bild selbst aufgenommen und fragen, ob diese Meldung bei uns nicht ordentlich geprüft wurde. Ihre Verärgerung kann ich gut verstehen. Ich schätze es, dass Sie sich dazu entschlossen haben, ibäh als Verkäufer zu nutzen und möchte Ihnen gern weiterhelfen.
Gerne gebe ich Ihnen dazu weitere Informationen wie folgt:
1) Warum wurde das Angebot beendet?
2) Wurde die Meldung des Rechteinhabers von iBäh nicht überprüft?
3) Was kann ich jetzt tun?
1) Warum wurde das Angebot beendet?
Bitte beachten Sie, dass wir verpflichtet sind, Angebote zu entfernen, wenn Rechteinhaber uns gegenüber versichern, dass diese Angebote Ihre Rechte verletzen. Andernfalls sind wir selbst eventuellen Haftungsansprüchen ausgesetzt.
Ihr Artikel wurde entfernt, weil die Dortmund als Rechteinhaber versicherte, dass Sie dessen Bild ohne seine Einwilligung verwendet haben.
2) Wurde die Meldung des Rechteinhabers von uns nicht überprüft?
Wir haben selbstverständlich die Meldung geprüft. Wir konnten die Rechteverletzung bezüglich Ihres eingestellten Bildes aber nicht beurteilen. Bitte verstehen Sie, dass wir nicht die gleichen Produktkenntnisse wie der Rechteinhaber haben.
Da uns die Rechteverletzung eidesstattlich versichert wurde, haben wir uns dazu entschlossen, das Angebot zu beenden, um uns nicht selbst haftbar zu machen.
3) Was kann ich jetzt tun?
Da Sie der Meinung sind, dass Ihr Angebot keine Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte verletzt, wenden Sie sich bitte unter der folgenden E-Mail Adresse direkt an den Rechteinhaber:
besagte Kanzlei
Sollte uns der Rechteinhaber persönlich bestätigen, dass es sich um eine Fehlmeldung handelt, werden wir den Verstoß bei Ihrem Mitgliedskonto wieder rückgängig machen.
Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Marken- Urheber- und gewerbliche Schutzrechte haben, empfehlen wir Ihnen, sich an eine Rechtsberatung zu wenden.
Wenn ich Ihnen helfen konnte, freue ich mich.
Ich bitte um Ihr Verständnis für unser Vorgehen und wünsche Ihnen für die Zukunft viel Erfolg beim Handel bei uns und einen schönen Tag.
Die machen es sich sehr einfach. Somit kann im Prinzip jeder recht einfach an die Daten der Verkäufer gelangen.
Neuste Masche eine Gruppierung die sich "Gruppe gegen Ticketmissbrauch" nennt, ist neuerdings die Drohung das der Verlauf der Verkäufe an die Steuerfahndung übergeben werden soll und eine Meldung an besagte Kanzlei geht. Die spinne langsam alle.
Sehr geehrter Herr,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie möchten wissen, warum wir Ihr Angebot mit der Artikelnummer im Rahmen des iBäh VeRI-Programms entfernt haben. Sie haben das Bild selbst aufgenommen und fragen, ob diese Meldung bei uns nicht ordentlich geprüft wurde. Ihre Verärgerung kann ich gut verstehen. Ich schätze es, dass Sie sich dazu entschlossen haben, ibäh als Verkäufer zu nutzen und möchte Ihnen gern weiterhelfen.
Gerne gebe ich Ihnen dazu weitere Informationen wie folgt:
1) Warum wurde das Angebot beendet?
2) Wurde die Meldung des Rechteinhabers von iBäh nicht überprüft?
3) Was kann ich jetzt tun?
1) Warum wurde das Angebot beendet?
Bitte beachten Sie, dass wir verpflichtet sind, Angebote zu entfernen, wenn Rechteinhaber uns gegenüber versichern, dass diese Angebote Ihre Rechte verletzen. Andernfalls sind wir selbst eventuellen Haftungsansprüchen ausgesetzt.
Ihr Artikel wurde entfernt, weil die Dortmund als Rechteinhaber versicherte, dass Sie dessen Bild ohne seine Einwilligung verwendet haben.
2) Wurde die Meldung des Rechteinhabers von uns nicht überprüft?
Wir haben selbstverständlich die Meldung geprüft. Wir konnten die Rechteverletzung bezüglich Ihres eingestellten Bildes aber nicht beurteilen. Bitte verstehen Sie, dass wir nicht die gleichen Produktkenntnisse wie der Rechteinhaber haben.
Da uns die Rechteverletzung eidesstattlich versichert wurde, haben wir uns dazu entschlossen, das Angebot zu beenden, um uns nicht selbst haftbar zu machen.
3) Was kann ich jetzt tun?
Da Sie der Meinung sind, dass Ihr Angebot keine Urheber-, Marken- oder sonstige Schutzrechte verletzt, wenden Sie sich bitte unter der folgenden E-Mail Adresse direkt an den Rechteinhaber:
besagte Kanzlei
Sollte uns der Rechteinhaber persönlich bestätigen, dass es sich um eine Fehlmeldung handelt, werden wir den Verstoß bei Ihrem Mitgliedskonto wieder rückgängig machen.
Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Marken- Urheber- und gewerbliche Schutzrechte haben, empfehlen wir Ihnen, sich an eine Rechtsberatung zu wenden.
Wenn ich Ihnen helfen konnte, freue ich mich.
Ich bitte um Ihr Verständnis für unser Vorgehen und wünsche Ihnen für die Zukunft viel Erfolg beim Handel bei uns und einen schönen Tag.
Die machen es sich sehr einfach. Somit kann im Prinzip jeder recht einfach an die Daten der Verkäufer gelangen.
Neuste Masche eine Gruppierung die sich "Gruppe gegen Ticketmissbrauch" nennt, ist neuerdings die Drohung das der Verlauf der Verkäufe an die Steuerfahndung übergeben werden soll und eine Meldung an besagte Kanzlei geht. Die spinne langsam alle.

