03-03-2014, 10:57 AM
Ist hier nur dann relevant, wenn es sich um einen alleinigen Verstoss gegen das Urheberrecht handeln würde.
Hier handelt es sich aber um Abmahnungen gegen angebliche "Schwarzhändler", wobei auch reine Privatverkäufer, die aus einer Zwangslage heraus die Karten vom BGH erlaubt verkaufen, ohne Rücksicht abgemahnt werden.
Hier handelt es sich aber um Abmahnungen gegen angebliche "Schwarzhändler", wobei auch reine Privatverkäufer, die aus einer Zwangslage heraus die Karten vom BGH erlaubt verkaufen, ohne Rücksicht abgemahnt werden.
