02-26-2014, 05:01 PM
Die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) warnt erneut vor dem VSR
http://www.vzhh.de/recht/106241/gutsche ... erlag.aspx
In solchen Fällen sofort die VZHH informieren und dem Vertrag widersprechen.
Hier greifen meist auch §§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtum, 120 Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung, 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung. Des BGB.
http://www.vzhh.de/recht/106241/gutsche ... erlag.aspx
Zitat:Mit Gutscheinen ausgetrickst
Viele Verbraucher, die zurzeit von Zeitschriftenwerbern des VSR Verlags angesprochen werden, glauben für Gutscheine zum Einkaufen oder Probelesen zu unterschreiben, doch sie erhalten stattdessen kostenpflichtige Abonnements. Täglich erreichen uns mehrere Beschwerden von Betroffenen, denen in Einkaufszentren oder Supermärkten Abos untergeschoben wurden: So unterzeichnete Frau L. aus P. in dem Glauben, dass sie kostenlose Gutscheine des Supermarkts erhalten würde und dachte, es wäre eine Aktion der Filiale. Herr L. aus D. schildert, dass er in einem Einkaufszentrum angesprochen und ihm erklärt wurde, dass er Gutscheine und Werbung zugeschickt bekäme, wenn er seine Adresse angebe und dafür unterschriebe.
Trotz mehrmaliger Nachfragen bekommen die Betroffenen in vielen Fällen keinen Hinweis auf ein kostenpflichtiges Abonnement, das ihnen später per Post bestätigt wird.
In solchen Fällen sofort die VZHH informieren und dem Vertrag widersprechen.
Hier greifen meist auch §§ 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtum, 120 Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung, 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung. Des BGB.
