02-25-2014, 02:02 PM
Dieser Anwalt lässt nur ausser Achtr, dass es in Deutschland ein Preisbindungsverbot gibt und auch Tickets im Allgemeinen diesem Preisbindungsverbot unterliegen.
Das hat ja auch der BGH in seinem Urteil gesagt.
Ich kann als Privatperson unter gewissen Voraussetzungen die Karten zu einem beliebigen Preis, also auch im Wege einer Auktion, weiterverkaufen, wenn ich diese Vorraussetzungen erfülle.
Diese Voraussetzungen sind m.E. lt BGH eine persönliche Verhinderung die Veranstaltung zu besuchen, wie Schichtarbeit, Arb eitseinsatz überhaupt, Krnakheit, aber auch keine Lust an dem Tag die Veranstaltung zu besuchen.
Die Veranstalter wälzen das finanzielle Risiko auf den Käufer der Tickets ab, indem sie eine Weitergabe aus den vom BGH genannten Gründen unterbinden wollen.
Dies ist für mich grundsätzlich ein Verstoss gegen 242 BGB
Dies gilt ebenso für den Verkäufer.
Das hat ja auch der BGH in seinem Urteil gesagt.
Ich kann als Privatperson unter gewissen Voraussetzungen die Karten zu einem beliebigen Preis, also auch im Wege einer Auktion, weiterverkaufen, wenn ich diese Vorraussetzungen erfülle.
Diese Voraussetzungen sind m.E. lt BGH eine persönliche Verhinderung die Veranstaltung zu besuchen, wie Schichtarbeit, Arb eitseinsatz überhaupt, Krnakheit, aber auch keine Lust an dem Tag die Veranstaltung zu besuchen.
Die Veranstalter wälzen das finanzielle Risiko auf den Käufer der Tickets ab, indem sie eine Weitergabe aus den vom BGH genannten Gründen unterbinden wollen.
Dies ist für mich grundsätzlich ein Verstoss gegen 242 BGB
Zitat:§ 242 Leistung nach Treu und Glauben
Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
Dies gilt ebenso für den Verkäufer.
