02-15-2014, 11:44 AM
Nach den Erfahrungen die wir hier im Forum gemacht haben ist das alles heisse Luft.
Eine modUE wegen Benutzung von Abbildungen aus dem Stadioninneren und ich bin auf der sicheren Seite.
Darüberhinaus schreibe ich ein Briefchen und lege BH dar, dass ich die Karten aus beruflichen Gründen verkaufen musste, da ich zum Schichtdienst eingeteilt wurde und an den entsprechenden Spieltagen nicht das Spiel sehen konnte. Zumal der BGH diese Vorgehensweise in seinem Urteil gutiert.
http://www.rechti.de/forum/viewtopic.php?f=48&t=7323
Lies Dich da mal ein.
In Textziffer 40 des Originalurteils heisst es z.B.
Damit ist die 15% Klausel in den ATGB bei BD ein Mondprojekt.
Eine modUE wegen Benutzung von Abbildungen aus dem Stadioninneren und ich bin auf der sicheren Seite.
Darüberhinaus schreibe ich ein Briefchen und lege BH dar, dass ich die Karten aus beruflichen Gründen verkaufen musste, da ich zum Schichtdienst eingeteilt wurde und an den entsprechenden Spieltagen nicht das Spiel sehen konnte. Zumal der BGH diese Vorgehensweise in seinem Urteil gutiert.
http://www.rechti.de/forum/viewtopic.php?f=48&t=7323
Lies Dich da mal ein.
In Textziffer 40 des Originalurteils heisst es z.B.
Zitat:Es gibt insbesondere kein Gesetz, das den Verkauf von Fußballkarten besonderen
Preisauflagen unterwirft (vgl. Weller,NJW 2005, 934).
Damit ist die 15% Klausel in den ATGB bei BD ein Mondprojekt.
