02-14-2014, 10:14 AM
@Uli13, wenn Du unbedingt Dein Geld loswerden willst, spende es an ein Tierheim.
@toms81, das heisst, dass Du jetzt für 1 Jahr vom Ticketbezug ausgeschlossen bist und BH unbedingt will, dass Du Dich meldest damit die Dir doch noch Kohle aus den Rippen leiern können.
Habe einen Bekannten, der arbeitet bei Rheinbraun im Tagebau. Vlt. kann der ja son paar Zentner Kohle mitbringen, die stelle ich Dir gerne zur Verfügung um sie an BH zu schicken :lol: Im Baumarkt gibt es auch noch Brikett.
Zur Rechtslage wie ich sie sehe:
Der BGH hat in seiner Entscheidung HSV gegen eine Ticketbörse festgestellt, das Schleichbezug zur Gewinnerzielung strafbewehrt ist.
In der gleichen Entscheidung hat der BGH aber auch entschieden, dass ein Privatverkauf aus persönlichen Gründen (berufliche Gründe, Krankheit, einfach keine Lust, Auto kaputt etc.) erlaubt ist und zwar ohne Preisbindung.
Grundsätzlich verstösst laut GWB und Kartellrecht die Preisbindung von handelbaren Waren ( bis auf im Gesetzt genannte Artikelgruppen) gegen diese Gesetze. Der BGH sieht auch Tickets als frei handelbare Ware. Daher verstösst jegliche Preisbindung gegen diese Gesetze, also auch die ATGB bzw. AGB von DFL-Vereinen, sofern sie diese Klausel benutzen.
Wenn ich als Privatmann, der 1 oder 2 Tickets selbst benötigt 4 Tickets kaufe um mit den 2 zuviel meine 2 anderen Tickets zu finanzieren, verstosse ich gegen das Verbot des Schleichbezuges und mache mich strafbar.
@toms81, das heisst, dass Du jetzt für 1 Jahr vom Ticketbezug ausgeschlossen bist und BH unbedingt will, dass Du Dich meldest damit die Dir doch noch Kohle aus den Rippen leiern können.
Habe einen Bekannten, der arbeitet bei Rheinbraun im Tagebau. Vlt. kann der ja son paar Zentner Kohle mitbringen, die stelle ich Dir gerne zur Verfügung um sie an BH zu schicken :lol: Im Baumarkt gibt es auch noch Brikett.
Zur Rechtslage wie ich sie sehe:
Der BGH hat in seiner Entscheidung HSV gegen eine Ticketbörse festgestellt, das Schleichbezug zur Gewinnerzielung strafbewehrt ist.
In der gleichen Entscheidung hat der BGH aber auch entschieden, dass ein Privatverkauf aus persönlichen Gründen (berufliche Gründe, Krankheit, einfach keine Lust, Auto kaputt etc.) erlaubt ist und zwar ohne Preisbindung.
Grundsätzlich verstösst laut GWB und Kartellrecht die Preisbindung von handelbaren Waren ( bis auf im Gesetzt genannte Artikelgruppen) gegen diese Gesetze. Der BGH sieht auch Tickets als frei handelbare Ware. Daher verstösst jegliche Preisbindung gegen diese Gesetze, also auch die ATGB bzw. AGB von DFL-Vereinen, sofern sie diese Klausel benutzen.
Wenn ich als Privatmann, der 1 oder 2 Tickets selbst benötigt 4 Tickets kaufe um mit den 2 zuviel meine 2 anderen Tickets zu finanzieren, verstosse ich gegen das Verbot des Schleichbezuges und mache mich strafbar.
