02-13-2014, 05:29 PM
Habe eine MAil an BuH geschrieben und will mich auf nen geringeren Betrag einigen. Habe auch geschrieben dass das mit den 15 % laut BGH vom 1.09.2008; Az. I ZR 74/06 gedeckt ist.
"Allerdings verweise ich auf den Punkt 1 in der mir vorliegenden Unterlassungserklärung (Aktenzeichen 315/14), in dem ein Verkauf von Karten mit einem Verkaufspreis 15% über Originalpreis von mir zu unterlassen ist.
Allerdings gibt es doch in Deutschland ein Preisbindungsverbot. Also hätte ich doch in diesem Fall nicht gegen die ATGB verstoßen. Dies ist meiner Kenntnis durch ein BGH-Urteil vom 1.09.2008; Az. I ZR 74/06 gedeckt.Oder ist dies eine Fehlannahme von mir?
Ist es daher nicht möglich den angesetzten Schadensersatz von 800 € zu verringern?
"Allerdings verweise ich auf den Punkt 1 in der mir vorliegenden Unterlassungserklärung (Aktenzeichen 315/14), in dem ein Verkauf von Karten mit einem Verkaufspreis 15% über Originalpreis von mir zu unterlassen ist.
Allerdings gibt es doch in Deutschland ein Preisbindungsverbot. Also hätte ich doch in diesem Fall nicht gegen die ATGB verstoßen. Dies ist meiner Kenntnis durch ein BGH-Urteil vom 1.09.2008; Az. I ZR 74/06 gedeckt.Oder ist dies eine Fehlannahme von mir?
Ist es daher nicht möglich den angesetzten Schadensersatz von 800 € zu verringern?

