02-06-2014, 11:46 AM
Hallo zusammen,
bin ich erstmal froh, dass die Google Ergebnisse mich auf dieses Forum gebracht haben. Da öffnet man sein E-Mails und fliegt erstmal vom Stuhl.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, und eure Meinung zu meinem Fall äussern.
Es wurden Tickets gekauft und als Ebay Gebot eingestellt.
Gekauft habe ich mir die Tickets nicht, sondern mein Freund. Er wollte mich ein Wochenende nach Dortmund einladen. Ging aber an dem Wochenende nicht, wegen Nachtschicht (sind 600km von Dortmund entfernt). Naja, wie dem auch sei - haben wir sie dann bei Ebay (nicht sofort-kaufen) eingestellt. Haben die Auktion aber ca. 15 Minuten später wieder abgebrochen, da Schwiegerpapa die Karten übernommen hat.
3 Tage nach Abbruch der Auktion kam der Warnhinweis - ich habe mir nichts weiter gedacht - denn entfernen konnten sie das Angebot nicht da schon längst beendet und nicht verkauft.
Nun ging heute die Abmahnung mit Forderung von 210€ ein.
Die angemahnten Gründe im Anhang.
Wie ich hier gelesen habe, betreffen mich die ATGB nicht - da nicht Käufer sondern Beschenkter?
Kann ich eine modUE als Antwort nutzen, oder haben sie Recht und ich habe durch Nutzung des Logos eine Geldstrafe 'verdient'?
Danke und Grüße
Herzflimmern ;-)
bin ich erstmal froh, dass die Google Ergebnisse mich auf dieses Forum gebracht haben. Da öffnet man sein E-Mails und fliegt erstmal vom Stuhl.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen, und eure Meinung zu meinem Fall äussern.
Es wurden Tickets gekauft und als Ebay Gebot eingestellt.
Gekauft habe ich mir die Tickets nicht, sondern mein Freund. Er wollte mich ein Wochenende nach Dortmund einladen. Ging aber an dem Wochenende nicht, wegen Nachtschicht (sind 600km von Dortmund entfernt). Naja, wie dem auch sei - haben wir sie dann bei Ebay (nicht sofort-kaufen) eingestellt. Haben die Auktion aber ca. 15 Minuten später wieder abgebrochen, da Schwiegerpapa die Karten übernommen hat.
3 Tage nach Abbruch der Auktion kam der Warnhinweis - ich habe mir nichts weiter gedacht - denn entfernen konnten sie das Angebot nicht da schon längst beendet und nicht verkauft.
Nun ging heute die Abmahnung mit Forderung von 210€ ein.
Die angemahnten Gründe im Anhang.
Wie ich hier gelesen habe, betreffen mich die ATGB nicht - da nicht Käufer sondern Beschenkter?
Kann ich eine modUE als Antwort nutzen, oder haben sie Recht und ich habe durch Nutzung des Logos eine Geldstrafe 'verdient'?
Danke und Grüße
Herzflimmern ;-)

