01-27-2014, 06:36 PM
mumpi schrieb:Achso, das bedeutet quasi, dass weil kein Angebot zustande gekommen ist, habe ich auch nicht rechtswidrig das Logo verwendet (auch wenn die Auktion nach Abbruch ja noch unter beendete Angebote zu finden sind)?
Hallo zusammen,
ich habe jetzt doch eine E-Mail mit dem angehangenen (10-seitigen) Abmahnschreiben bekommen, in dem mir die Rechtsverletzung für dieses (nicht durchgeführte) Sofortkauf-Angebot (Verkaufspreis mehr als 15% teurer als Verkaufspreis) vorgeworfen wird. Zusätzlich wird mir vorgeworfen die ATGB nicht abgebildet und eben den Sitzplan verwendet zu haben. Ganz schön ist allerdings aufgeführt, dass das Angebot nicht mal 3 Minuten nach dem Einstellen des Angebots vorzeitig beendet wurde. Und über 400 Euro soll ich zahlen.
Zusätzlich sind andere (abgebrochene Auktionen) aufgeführt, die aber nicht als Gegenstand der Abmahnung dienen. Kann ich diese Artikel dann in meiner Argumentation ignorieren? Wie gehe ich jetzt am Besten vor?
Ich weiß nicht, ob das etwas besser oder schlechter macht - oder für die Argumentation wichtig ist. Das Auktionskonto läuft noch aus alten Tagen über meine Mutter.
Vielen Dank

