01-21-2014, 10:55 AM
Das einzige was die mir vorwerfen können ist die Ben utzung des Sitzplanes. Alles andere ist vom im Schreiben erwähnten BGH-Urteil gedeckt.
Das Schreiben als solches sehe ich als Schwachfug an. Viel Blabla und nichts dahinter.
In die ModUE schreibe ich nur, dass ich den Sitzplan nicht mehr veröffentlichen werde und gut ist.
Ich kann da noch ein Schreibchen zutun ind dem ich sage, dass ich Beruflich verhindert bin, deshalb die Tickets veräussern musste, da es ja keine BD eigene Tiketbörse gibt, und dieses Vorgehen in dem von Ihnen erwähnten Urteil des BGH abgesegnet wird.
Diese Rechtsinterpretierer bei BH sehen nurt das, was ihnen in den Kram passt um ihre abstrusen Forderungen durchzusetzen. Sie verunsichern damit die rechtlich unwissenden Fans von BD und zocken sie ab. Seit der Abmahnwelle wurde bisher m.W. noch kein Fan verklagt wenn er nicht gezahlt hat.
Die ATGB verstossen im §6 gegen verschiedene Wettbewerbs- Kartell- und Sonstige Gesetze. Damit ist zumindest dieser § der ATGB unwirksam.
Das Schreiben als solches sehe ich als Schwachfug an. Viel Blabla und nichts dahinter.
In die ModUE schreibe ich nur, dass ich den Sitzplan nicht mehr veröffentlichen werde und gut ist.
Ich kann da noch ein Schreibchen zutun ind dem ich sage, dass ich Beruflich verhindert bin, deshalb die Tickets veräussern musste, da es ja keine BD eigene Tiketbörse gibt, und dieses Vorgehen in dem von Ihnen erwähnten Urteil des BGH abgesegnet wird.
Diese Rechtsinterpretierer bei BH sehen nurt das, was ihnen in den Kram passt um ihre abstrusen Forderungen durchzusetzen. Sie verunsichern damit die rechtlich unwissenden Fans von BD und zocken sie ab. Seit der Abmahnwelle wurde bisher m.W. noch kein Fan verklagt wenn er nicht gezahlt hat.
Die ATGB verstossen im §6 gegen verschiedene Wettbewerbs- Kartell- und Sonstige Gesetze. Damit ist zumindest dieser § der ATGB unwirksam.
