01-20-2014, 06:55 PM
Durch den, nach ibäh AGB und BGH-Urteilen, rechtmässigen Abbruch wegen Irrtum im Angebot ist kein Kaufangebot zustande gekommen. Es gibt für mich also auch keinen rechtmässigen Kaufvertrag. Was will B&H da abmahnen?
Melde Dich nochmal, wenn Du ein Schreiben vom BH von BD bekommen hast.
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