01-20-2014, 02:52 PM
Nachdem ich ein halbes Jahr mit Becker und haumann , und der lieben "Wettbeberbszentrale" meine Erfahrungen machen durfte lässt sich abschließend folgendes feststellen.
Die Höhe der Selbstbeteiligungen von Rechtschutzversicherung bewegt sich im Bereich von durchschnittlich ca. 150€.
Jede Abmahnung, die sich auf einen Betrag bis 250€ bezieht kann man getröst mit Nichtbeachtung strafen. Gleiches gilt für Abmahnungen, die per email oder 60cent Postsendung zugestellt werden.
Die Abmahner vetrauen darauf, dass man seine Versicherung deswegen nicht bemühen wird und zahlt. Jeder Andere, der keine Versicherung hat, zahlt einen derartig geringen Betrag ebenfalls voreilig, um die Sache "aus der Welt zu schaffen".
Bei höheren Beträgen, bzw. bei Zustellungen per Übergabeeinschreiben sollte man einen Anwalt kontaktieren. Bei den hier genannten genügt der gezielte Wurf in die Mülltonne.
Die Höhe der Selbstbeteiligungen von Rechtschutzversicherung bewegt sich im Bereich von durchschnittlich ca. 150€.
Jede Abmahnung, die sich auf einen Betrag bis 250€ bezieht kann man getröst mit Nichtbeachtung strafen. Gleiches gilt für Abmahnungen, die per email oder 60cent Postsendung zugestellt werden.
Die Abmahner vetrauen darauf, dass man seine Versicherung deswegen nicht bemühen wird und zahlt. Jeder Andere, der keine Versicherung hat, zahlt einen derartig geringen Betrag ebenfalls voreilig, um die Sache "aus der Welt zu schaffen".
Bei höheren Beträgen, bzw. bei Zustellungen per Übergabeeinschreiben sollte man einen Anwalt kontaktieren. Bei den hier genannten genügt der gezielte Wurf in die Mülltonne.

