12-28-2013, 04:46 PM
Das sehe ich inzwischen auch so, (habe Durch U&C / Redtube dazugelernt)
Solange keine Urheberrechtsverletzung vorliegt hat ibäh die Füsse stillzuhalten und darf keine Daten rausgeben. Da ist für mich eine EV gegen ibäh und eine Betrugsanzeige gegen B&H denkbar.(Vorspiegelung falscher Tatsachen / unrichtige Tatsachenbehauptung)
Im übrigen halte ich die Füsse still und rühre mich nicht mehr.
Solange keine Urheberrechtsverletzung vorliegt hat ibäh die Füsse stillzuhalten und darf keine Daten rausgeben. Da ist für mich eine EV gegen ibäh und eine Betrugsanzeige gegen B&H denkbar.(Vorspiegelung falscher Tatsachen / unrichtige Tatsachenbehauptung)
Im übrigen halte ich die Füsse still und rühre mich nicht mehr.
