12-28-2013, 03:48 PM
Zu erst einmal wünsche ich allen frohe Weihnachten gehabt zu haben :-)
B&H scheint auch zwischen den Tagen zu arbeiten, denn ich habe Post auf mein Antwortschreiben erhalten.
Zur Einleitung kurz: 3x 2 CL Tickets bei eBääh per Auktion verkauft, wovon aber nur eine Gegenstand der Abmahnung ist. Ich sollte 420,00 € überweisen und UE unterschreiben. In der UE hätte ich mich dazu verpflichtet:
1. Keine Tickets mehr über 15% zu verkaufen.
2. Bei einem erneuten Weiterverkauf von Tickets in Rahmen der 15% auf die ATGB's zu verweisen.
3. Bei Zuwiderhandlungen gegen 1. und 2. eine Vetragsstrafe zu zahlen.
4. Den Schadensersatz in Höhe von 420,00 € zu bezahlen.
Habe ich natürlich nicht unterschrieben und in meinen Antwortschreiben auf das BGH Urteil verwiesen, sowie die Gründe des Verkaufs der Tickets kurz und knapp erläutert.
Über einen Monat später schreibt mir B&H folgendes:
... Laut unserer Besweissicherung haben Sie mit sämtlichen aufgeführten Optionen einen Umsatz in Höhe von XXX,XX € erzielt. BD nimmt Faninteressen sehr ernst. Aus diesem Grund geht unsere Mandantschaft auch gegen Preistreiberei im Internet bzw. auf dem Zweitmarkt vor.
Um eine einvernehmliche Lösung für beide Parteien zu erzielen, schlagen wir vor, sich mit dem Unterzeichner telefonisch in Verbindung zu setzen. ...
Also mein weiteres Vorgehen plane ich jetzt so:
1. Ich rufe dort nicht an!
2. Ich antworte mit einen weiterem Brief innerhalb angegebener Frist und verweise nochmals auf das BGH-Urteil, sowie auf das es in Old Germany keine Preisbindung gibt.
3. Per Einschreiben mit Rückschein ab in die Post.
Was meint Ihr?
B&H scheint auch zwischen den Tagen zu arbeiten, denn ich habe Post auf mein Antwortschreiben erhalten.
Zur Einleitung kurz: 3x 2 CL Tickets bei eBääh per Auktion verkauft, wovon aber nur eine Gegenstand der Abmahnung ist. Ich sollte 420,00 € überweisen und UE unterschreiben. In der UE hätte ich mich dazu verpflichtet:
1. Keine Tickets mehr über 15% zu verkaufen.
2. Bei einem erneuten Weiterverkauf von Tickets in Rahmen der 15% auf die ATGB's zu verweisen.
3. Bei Zuwiderhandlungen gegen 1. und 2. eine Vetragsstrafe zu zahlen.
4. Den Schadensersatz in Höhe von 420,00 € zu bezahlen.
Habe ich natürlich nicht unterschrieben und in meinen Antwortschreiben auf das BGH Urteil verwiesen, sowie die Gründe des Verkaufs der Tickets kurz und knapp erläutert.
Über einen Monat später schreibt mir B&H folgendes:
... Laut unserer Besweissicherung haben Sie mit sämtlichen aufgeführten Optionen einen Umsatz in Höhe von XXX,XX € erzielt. BD nimmt Faninteressen sehr ernst. Aus diesem Grund geht unsere Mandantschaft auch gegen Preistreiberei im Internet bzw. auf dem Zweitmarkt vor.
Um eine einvernehmliche Lösung für beide Parteien zu erzielen, schlagen wir vor, sich mit dem Unterzeichner telefonisch in Verbindung zu setzen. ...
Also mein weiteres Vorgehen plane ich jetzt so:
1. Ich rufe dort nicht an!
2. Ich antworte mit einen weiterem Brief innerhalb angegebener Frist und verweise nochmals auf das BGH-Urteil, sowie auf das es in Old Germany keine Preisbindung gibt.
3. Per Einschreiben mit Rückschein ab in die Post.
Was meint Ihr?

