12-12-2013, 03:40 PM
Tagchen,
bin auch in den Stadionplan-Fettnapf getreten. Genauer gesagt wars bei mir so:
1. 3 Karten bei Ebay ersteigert, einer hat abgesagt, musste daher eine verkaufen
2. Auktion erstellt MIT Stadionplan -> hab sie aber VOR dem verkauf beendet. Die Anwälte haben es wohl gebookmarked und NACH dem Ende wurde sie von Ebay gelöscht.
3. Zweite Auktion OHNE Stadionplan aber MIT einem Foto von der Südtribüne (creative commons lizenz, nix vom bvb), in der ich die Karte dann letzendlich verkauft habe (sogar UNTER meinem Einkaufspreis)
Hab jetzt Post bzgl beiden bekommen mit 210€ Abmahnung.
Nachdem ich mir den Thread durchgelesen habe, habe ich die modUE verfasst und auch eine Stellungnahme zu ATGB, wie sie ein paar Posts oben steht:
Die Tickets für das Spiel Borussia Dortmund – Bayer Leverkusen habe ich von einem Dritten erworben, dieser hat mich nicht auf die ATGB hingewiesen. Daher bin ich nach oberster Rechtsauffassung nicht an die ATGB gebunden.
Der § 6 ATGB ist daher ungültig und nicht anwendbar.
Da ich aus sowohl privaten als auch beruflichen Gründen das Spiel am 07.12.2013 nicht besuchen konnte, habe ich mich dazu entschlossen, das Ticket sogar unter meinem Kaufpreis wieder zu verkaufen. Meine Handlungsweise ist durch das BGH-Urteil (vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06) gedeckt. Da es in Deutschland ein Preisbindungsverbot gibt, insbesondere für Wiederverkäufer und Privatpersonen habe ich nicht gegen die nicht verpflichtenden ATGB verstoßen. Ihre Abmahnung empfinde ich als unzulässig und leiste somit keine Zahlung.
Meine Frage ist eigentlich nur, ob es legitim ist "Ihre Abmahnung empfinde ich als unzulässig und leiste somit keine Zahlung." zu schreiben wg dem verwendeten Stadionplan?
Vielen Dank!
Ein kleiner Tipp: es wäre hilfreich den ersten Post zu editieren und eine kurze Zusammenfassung zu erstellen.
bin auch in den Stadionplan-Fettnapf getreten. Genauer gesagt wars bei mir so:
1. 3 Karten bei Ebay ersteigert, einer hat abgesagt, musste daher eine verkaufen
2. Auktion erstellt MIT Stadionplan -> hab sie aber VOR dem verkauf beendet. Die Anwälte haben es wohl gebookmarked und NACH dem Ende wurde sie von Ebay gelöscht.
3. Zweite Auktion OHNE Stadionplan aber MIT einem Foto von der Südtribüne (creative commons lizenz, nix vom bvb), in der ich die Karte dann letzendlich verkauft habe (sogar UNTER meinem Einkaufspreis)
Hab jetzt Post bzgl beiden bekommen mit 210€ Abmahnung.
Nachdem ich mir den Thread durchgelesen habe, habe ich die modUE verfasst und auch eine Stellungnahme zu ATGB, wie sie ein paar Posts oben steht:
Die Tickets für das Spiel Borussia Dortmund – Bayer Leverkusen habe ich von einem Dritten erworben, dieser hat mich nicht auf die ATGB hingewiesen. Daher bin ich nach oberster Rechtsauffassung nicht an die ATGB gebunden.
Der § 6 ATGB ist daher ungültig und nicht anwendbar.
Da ich aus sowohl privaten als auch beruflichen Gründen das Spiel am 07.12.2013 nicht besuchen konnte, habe ich mich dazu entschlossen, das Ticket sogar unter meinem Kaufpreis wieder zu verkaufen. Meine Handlungsweise ist durch das BGH-Urteil (vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06) gedeckt. Da es in Deutschland ein Preisbindungsverbot gibt, insbesondere für Wiederverkäufer und Privatpersonen habe ich nicht gegen die nicht verpflichtenden ATGB verstoßen. Ihre Abmahnung empfinde ich als unzulässig und leiste somit keine Zahlung.
Meine Frage ist eigentlich nur, ob es legitim ist "Ihre Abmahnung empfinde ich als unzulässig und leiste somit keine Zahlung." zu schreiben wg dem verwendeten Stadionplan?
Vielen Dank!
Ein kleiner Tipp: es wäre hilfreich den ersten Post zu editieren und eine kurze Zusammenfassung zu erstellen.

