11-28-2013, 07:09 PM
Hi , also so wie ich es aus dem Forum entnommen habe ist der Kartenverkauf doch garnicht verboten
ich kann Nachweisen das ich an den gesagten Daten Urlaubssperre bekommen habe und dazu leider noch Nachtschicht bei früh hätte ich ja fahren können :evil:
wenn ich es doch richtig verstanden habe Schützt mich doch das BGH Urteil ????
@krennz reicht das wenn Ich den Dreizeiler schreibe ??
zum Thema Rechtschutz
besten Dank für Antwort
ich kann Nachweisen das ich an den gesagten Daten Urlaubssperre bekommen habe und dazu leider noch Nachtschicht bei früh hätte ich ja fahren können :evil:
wenn ich es doch richtig verstanden habe Schützt mich doch das BGH Urteil ????
@krennz reicht das wenn Ich den Dreizeiler schreibe ??
zum Thema Rechtschutz
besten Dank für Antwort

