11-22-2013, 08:56 AM
Im gleichen Urteil sgteht aber auch, dass der Verkauf von Bundesligakarten aus persönlichen Gründen weiterhin gestattet ist und ausdrücklich nicht unterbunden werden darf. Ausserdem hat er die Prüfung der entsprechenden Passen und §§ in den ATGB der DFL-Vereine einem späteren Verfahren offengelassen.
Soweit das Team, das mich berät, das Urteil auslegt ist nunmal der Privatverkauf aus persönlichen Gründen durch keinen § der ATGB unterbindbar und die Tickets unterliegen, als handelsfähige Ware, keiner Preisbindung.
Das heisst Privatverkauf ja, Schwarzhandel nach "Schleichbezug" unter Vortäuschung falscher Tatsachen nein. Der BGH sagt ja auch, dass das Angebot die Nachfrage regelt. Ich ergänze es insofern, dass ich sage, "und die Nachfrage den Preis"
Wer Kartenhandel unterbinden will muss m.E. die Tickets personalisieren und eine Institution schaffen um, im Verhinderungsfall, diese Tickets umzuschreiben.
Einige Vereine haben dementsprechend bereits eigene Ticketbörsen eingerichtet, was gut funktioniert.
Soweit das Team, das mich berät, das Urteil auslegt ist nunmal der Privatverkauf aus persönlichen Gründen durch keinen § der ATGB unterbindbar und die Tickets unterliegen, als handelsfähige Ware, keiner Preisbindung.
Das heisst Privatverkauf ja, Schwarzhandel nach "Schleichbezug" unter Vortäuschung falscher Tatsachen nein. Der BGH sagt ja auch, dass das Angebot die Nachfrage regelt. Ich ergänze es insofern, dass ich sage, "und die Nachfrage den Preis"
Wer Kartenhandel unterbinden will muss m.E. die Tickets personalisieren und eine Institution schaffen um, im Verhinderungsfall, diese Tickets umzuschreiben.
Einige Vereine haben dementsprechend bereits eigene Ticketbörsen eingerichtet, was gut funktioniert.
