11-15-2013, 02:59 PM
Krennz schrieb:Die moDUE die hier im Umlauf ist hat sich ind tausenden von Fällen sowohl im P2P/Filsharingbereich, als auch bei Marken- und Urheberrechtsverletzungen bewährt.
Sie stammt von einem Rechtsanwalt Wachs, der sie zur freien Verfügung ins Internet gestellt hat.
Diese modUE wird/wurde auch regelmässig von Gerichten anerkannt und weitere Ansprüche abgeweisen. Lweider kann ich nicht mehr dahin verlinken, da die Netwelt den Verbraucherschutz, in dem auch die entsprechenden Freds waren, gelöscht hat.
Ich kann hier nur aus meinen eigenene Erfahrungen berichten.
Wenn diese modUE nicht rechtens wäre würde ich und andere Foren sie nicht verwenden.
Es gibt allerdings Foren, die den Abmahnanwälten zuspielen und die User verunsichern wollen. Wir gehören garantiert nicht dazu. Auch wenn wir bei WOT einen roten Kringel wegen der Andersdeutung des Klimawandels haben. Kann man aber mit vielen zufriedenen Usern ändern.
Den Aufsatz zwei Postings höher habe ich mit meinem sohn und einem Freund meines Sohnes geschrieben. Lies ihn mal.
Jo, dass war auch nicht als Kritik gedacht
, wollte mich nur nochmal vergewissern. Immerhin kann man ja doch was verlieren. Werde Antwortschreiben und ModUE verfassen und freundlichst zurück senden. Meine Erfahrungen aber auf jeden Fall hier nochmal dokumentieren und zur Verfügung stellen, für künftige Fälle - damit die ein paar Referenzen haben. Deinen Post habe ich gelesen, nur werde ich erstmal abwarten was BH macht als gleich zum Gegenangriff zu blasen.
Das witzige ist, da ist mein seit Jahren BD Anhänger, wählt sich zu jedem MItgliedervorverkaugf die Tasten wund und kann einmal nicht gehen, bietet die Karte an und wird angeleimt. Da zweifelt man schon an seiner Identifikation ... halt "echte Liebe und so"
Nichts desto trotz bin ich absolut dafür Tickets zu personalisieren in Zukunft - wäre einfachste und sinnvollste Maßnahme, um gegen Schwarzmarkthandel vorzugehen.
Vorallem weil man ja auf einfachsten Weg die Tickets bei Ibähy Kleinanzeigen anbieten kann, da muss man ja zur Registrierung weder Adresse noch Namen angeben und somit können die einem nicht ausfindig machen - sinnlos.
Kurze Frage noch zum Antwortschreiben:
--> weiße die Beschuldigungen zurück und auf mein Recht hin, Privatverkauften zu dürfen, wenn ich verhindert bin. Soll man da nur auf das BGH Urteil mit Aktenzeichenanhang hinweisen oder wirklich??? in ein formelles Antwortschreiben einen Link (wie öfters hier vorgeschlagen) hinzufügen?
Danke und Grüße und schönes WE

