11-15-2013, 01:53 PM
ldb schrieb:Ja ich weiss das die modue die EW unterbindet sofern sie angenommen wird. Aber wenn ich doch nichts falsch gemacht habe, was soll ich in die modue schreiben was ich zukünftig unterlassen werde? In seinem speziellen Fall würde ich einfach schreiben das in Zukunft keine logos auf den Karten mehr zu sehen sind. Es gilt ja: je weniger ich in die modue schreibe, desto weniger kann mir B&H einen Strick in Zukunft daraus drehen.
Vor allen Dingen können sie auch keinen Anspruch auf Zahlung herleiten. Denn einem Abmahner muss man nur die zur Rechtsverfolgung entstandenen Kosten ersetzen. Mit der Abgabe einer modUE übernimmt man zum einen die "Leistung" des Abmahners und wandelt diese enteprechend ab. Das wiederum erzeugt aber den Eindruck, dass eine Rechtsverfolgung gegeben war.
Macht man das nicht, muss der Abmahner natürlich den Verstoß beweisen und die Notwendigkeit der Rechtsverfolgung und die damit verbundenen Kosten.
Mal was zum lesen:
http://www.rechtsreporte.de/index.php?o ... &Itemid=26[/quote]
Aufgrund diesen Beitrages bin ich ein wenig stutzig bzgl. der modUE bezogene auf eine Markenrechtsverletzung geworden. Vielleicht können mal einige Ihre Erfahrungen posten, die aufgrund einer Markenrechtsverletzung die hier umläufige ModUE abgesendet haben und was danach von B&H kommt. Besonders der abgebildete Link http://www.rechtsreporte.de/index.php?o ... &Itemid=26
lässt mich das doch vorsichtig beurteilen.
Danke

