08-28-2007, 08:31 AM
Hallo Stefan,
ich würde denen ein Einschreiben mit Rückschein schicken, etwa in der Form:
Sehr geehrte etc.
unter Berufzug auf den § 119 BGB (Irrtum) und den § 123 BGB (arglistige Täuschung) kündige ich das nicht gewollte Abo fristlos.
Unter Zeugen wurde von mir die Rufnummer gewählt. Weder in der Fernsehwerbung, noch in der Bandansage, die mehrere Personen mithörten, wurde etwas von einem ABO gesagt.
Ggf. wende ich mich an die Verbraucherzentrale NRW.
Hochachtungsvoll
Bin mal gespannt wie die das verdauen.
Grüsse
Klaus
ich würde denen ein Einschreiben mit Rückschein schicken, etwa in der Form:
Sehr geehrte etc.
unter Berufzug auf den § 119 BGB (Irrtum) und den § 123 BGB (arglistige Täuschung) kündige ich das nicht gewollte Abo fristlos.
Unter Zeugen wurde von mir die Rufnummer gewählt. Weder in der Fernsehwerbung, noch in der Bandansage, die mehrere Personen mithörten, wurde etwas von einem ABO gesagt.
Ggf. wende ich mich an die Verbraucherzentrale NRW.
Hochachtungsvoll
Bin mal gespannt wie die das verdauen.
Grüsse
Klaus
