11-13-2013, 11:48 AM
BuH will den Verkäufer treffen, der den grossen Reibach gemacht hat, wobei auch hier das BGH-Urteil greift, in dem es heisst, dass es in Big Old Germany keine Preisbindung für Tickets gibt.(Textziffer 50 bei Lexetius)
BuH bzw. BD versucht hier im §6 ATGB eine Preisbindung durchzusetzen, die total rechtswidrig ist und damit eigentlich die gesamte ATGB, zumindest aber den § 6 Atgb adabsurdum führt.
Alle Vereine der DFL verstossen gegen Gesetze, wenn sie eine Preisbindung ihrer Tickets fordern. Esa gibgt nach Kartellrechzt und tatsächlichen Gesetzen keine Preisbindung in Deutschland.
Die einzigen Verstösse die BuH abmahnen kann ist die Verwendung von urheber- und markenrechtlich geschützten Inhalten
Zitat: Ein Schwarzhandel im eigentlichen Sinne, das heißt ein Warenverkauf unter Umgehung polizeilicher oder gesetzlicher Vorschriften zu überhöhten Preisen, liegt nicht vor. Es gibt insbesondere kein Gesetz, das den Verkauf von Fußballkarten besonderen Preisauflagen unterwirft (vgl. Weller, NJW 2005, 934).
BuH bzw. BD versucht hier im §6 ATGB eine Preisbindung durchzusetzen, die total rechtswidrig ist und damit eigentlich die gesamte ATGB, zumindest aber den § 6 Atgb adabsurdum führt.
Alle Vereine der DFL verstossen gegen Gesetze, wenn sie eine Preisbindung ihrer Tickets fordern. Esa gibgt nach Kartellrechzt und tatsächlichen Gesetzen keine Preisbindung in Deutschland.
Die einzigen Verstösse die BuH abmahnen kann ist die Verwendung von urheber- und markenrechtlich geschützten Inhalten
