11-13-2013, 09:42 AM
Krennz schrieb:@ Sebastian
ich kann mich auf das BGH-Urteil berufen und mitteilen, dass es zu keinem Verkauf kam. Ausserdem ist § 6 ATGB ungültig, da es in Deutschland keine Ticketpreisbindung gibt.
@SchonImmerBVB
ich weise BuH auf den Irrtum hin und verlange mir ein Schreiben zukommen zu lassen, indem die Vorwürfe gegen mich fallen gelassen werden. Verweise dabei auf das BGH-Urteil und die nicht erlaubte Preisbindung in § 6 ATGB
@SchonImmerBVB / krennz
Ich weiß nicht so recht, ob es sinnvoll wäre, hier auf einen "Irrtum" hinzuweisen, denn er hat die Karten ja, wenn ich es richtig verstanden habe, ebenfalls bei ibäh verkauft, oder?
Wäre evtl interessant zu wissen zu welchem Preis und so?!
Weiß nicht genau, war nur ne Vermutung. :-)

