11-13-2013, 09:22 AM
@ Sebastian
ich kann mich auf das BGH-Urteil berufen und mitteilen, dass es zu keinem Verkauf kam. Ausserdem ist § 6 ATGB ungültig, da es in Deutschland keine Ticketpreisbindung gibt.
@SchonImmerBVB
ich weise BuH auf den Irrtum hin und verlange mir ein Schreiben zukommen zu lassen, indem die Vorwürfe gegen mich fallen gelassen werden. Verweise dabei auf das BGH-Urteil und die nicht erlaubte Preisbindung in § 6 ATGB
@Echte Liebe,
erst mal willkommen hier im Forum. Bin bei Netzwelt Kuerasser.
Zum Problem.
Ich verweise BuH auf das BGH-Urteil und auf die verbotene Preisbundung in § 6 ATGB und sage ihnen, dass ich mir ggf. einen Anwalt nehme und sie das Verfahren nicht gewinnen können. Es gibt Urteile, wo die Verwendung von Logos etc. mit 30 bis 100€ geahndet wurde, im Geschäftsverkehr.
Wie war das mit den bellenden Hunden?
Ein negatives Urteil können die sich nicht leisten, dann wäre ihre ganz Strategie im Eimer und sie könnten nichts mehr verdienen.
ich kann mich auf das BGH-Urteil berufen und mitteilen, dass es zu keinem Verkauf kam. Ausserdem ist § 6 ATGB ungültig, da es in Deutschland keine Ticketpreisbindung gibt.
@SchonImmerBVB
ich weise BuH auf den Irrtum hin und verlange mir ein Schreiben zukommen zu lassen, indem die Vorwürfe gegen mich fallen gelassen werden. Verweise dabei auf das BGH-Urteil und die nicht erlaubte Preisbindung in § 6 ATGB
@Echte Liebe,
erst mal willkommen hier im Forum. Bin bei Netzwelt Kuerasser.
Zum Problem.
Ich verweise BuH auf das BGH-Urteil und auf die verbotene Preisbundung in § 6 ATGB und sage ihnen, dass ich mir ggf. einen Anwalt nehme und sie das Verfahren nicht gewinnen können. Es gibt Urteile, wo die Verwendung von Logos etc. mit 30 bis 100€ geahndet wurde, im Geschäftsverkehr.
Wie war das mit den bellenden Hunden?
Ein negatives Urteil können die sich nicht leisten, dann wäre ihre ganz Strategie im Eimer und sie könnten nichts mehr verdienen.
