11-12-2013, 11:13 AM
Das waren nicht nur die Banken, das war auch ein Musterschreiben der Verbraucherzentralen, dass ich oft genug an Banken geschickt habe. Selbst dann noch, als es der VZHH mit EV verboten wurde dieses Schreiben weiter zu verwenden. Ich hatte es um den Passus des Geldwäschehinweises ergänzt, somit unterlag es nicht dem Verbot.
Durch diesen Passus der Geldwäsche mussten die Banken sich an den Geldwäschebeauftragten wenden und der hat dann die Justiz informiert.
Das meiste lief über PN hier und bei Netzwelt.
Durch diesen Passus der Geldwäsche mussten die Banken sich an den Geldwäschebeauftragten wenden und der hat dann die Justiz informiert.
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