11-11-2013, 05:04 PM
Ich verweise in dem Fall auf das BGH-Urteil, besonders auf die Textziffer 50 des Urteils
und den Verweis auf den Link.
Den Missbrauch von Logo und Sitzplan kann ich über die modue aus meiner Signatur begegenen.
Zitat:Ein Schwarzhandel im eigentlichen Sinne, das heißt ein Warenverkauf unter Umgehung polizeilicher oder gesetzlicher Vorschriften zu überhöhten Preisen, liegt nicht vor. Es gibt insbesondere kein Gesetz, das den Verkauf von Fußballkarten besonderen Preisauflagen unterwirft (vgl. Weller, NJW 2005, 934). http://lexetius.com/2008,3425
und den Verweis auf den Link.
Den Missbrauch von Logo und Sitzplan kann ich über die modue aus meiner Signatur begegenen.
