11-10-2013, 10:46 AM
@krennz: :mrgreen: :mrgreen:
du sagst es. zugegeben: ja, auch ich war mal ein unwissender, habe mich dann auch durchgelesen und dann kam die erleuchtung :wink:
ABER: ein bissl selbst herasufinden kann net schaden, meine herren (und damen :?: )
es steht ja alles hier...
ich kann ja die leichte panik am anfang verstehen, hatte ich auch. ist also keine dauerhafte ausrede.
es ist doch eigentlich völlig logisch:
1. hast du ein rechtlich geschütztes bild/logo/foto o.ä. benutzt? wenn nein, keine modue! warum auch?
wenn ja, dann NICHT die UE von denen verwenden, da sonst mehr eingeständnisse gemacht werden als nötig sind... siehe krennz' signatur für modue
2. hast du verkauft? ja oder nein?! wenn nein ist die geschichte erledigt: schreibst den herren, dass es zu keinem verkauf kam und gut ist. wenn ja, siehe 3.
3. bist du ein privatverkäufer gewesen? wenn ja, geschüttz durch bgh-urteil! wenn nein, siehe 4.
4. oder hast du vermehrt verkauft und kannst nur schwer den eindruck des gewerblichen handelns widerlegen: dann beißte in den sauren apfel...
5. das gilt generell: das 1. schreiben NIE NIE NIE unbeantwortet lassen!! und NICHT DORT ANRUFEN!! gerade wenn man sich im recht fühlt!
6. es wurde noch kein privatverkäufer (aus dem forum und dem vorgängerforum) vor gericht gezerrt nachdem er sich erklären konnte!! (lt. krennz :wink
das war die kurzfassung für die überforderten und lesefaulen
wer jetzt noch nicht durchsteigt muss lesen, das erklärt sich dann von selbst 
schönen sonntag noch, ich leg mich wieder hin :recht:
du sagst es. zugegeben: ja, auch ich war mal ein unwissender, habe mich dann auch durchgelesen und dann kam die erleuchtung :wink:
ABER: ein bissl selbst herasufinden kann net schaden, meine herren (und damen :?: )
es steht ja alles hier...
ich kann ja die leichte panik am anfang verstehen, hatte ich auch. ist also keine dauerhafte ausrede.
Andyy schrieb:@simonh: Danke für die ernst gemeinte Antwort![]()
Ich hatte die ersten 10 und die letzten 10 Seiten bereits gelesen. Es geht in jedem Post um diese Sache, das stimmt, aber es wird auch viel geschrieben womit man bzw. ich nichts anfangen kann...was evtl auch an meiner auffassungsgabe liegt.
Das fast noch keiner vor Gericht gezerrt wurde hab ich herauslesen können. Aaaaaber unter welchen Umständen? Hat der grossteil eine ModUE verschickt?
Muss/Sollte ich denn nun eine "ModUE" an H&P schicken? Ich habs mittlerweile gegoogelt was das ist. Muss/Sollte ich überhaupt auf das schreiben reagieren?
Mfg Andyy
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es ist doch eigentlich völlig logisch:
1. hast du ein rechtlich geschütztes bild/logo/foto o.ä. benutzt? wenn nein, keine modue! warum auch?
wenn ja, dann NICHT die UE von denen verwenden, da sonst mehr eingeständnisse gemacht werden als nötig sind... siehe krennz' signatur für modue2. hast du verkauft? ja oder nein?! wenn nein ist die geschichte erledigt: schreibst den herren, dass es zu keinem verkauf kam und gut ist. wenn ja, siehe 3.
3. bist du ein privatverkäufer gewesen? wenn ja, geschüttz durch bgh-urteil! wenn nein, siehe 4.
4. oder hast du vermehrt verkauft und kannst nur schwer den eindruck des gewerblichen handelns widerlegen: dann beißte in den sauren apfel...
5. das gilt generell: das 1. schreiben NIE NIE NIE unbeantwortet lassen!! und NICHT DORT ANRUFEN!! gerade wenn man sich im recht fühlt!
6. es wurde noch kein privatverkäufer (aus dem forum und dem vorgängerforum) vor gericht gezerrt nachdem er sich erklären konnte!! (lt. krennz :wink

das war die kurzfassung für die überforderten und lesefaulen
wer jetzt noch nicht durchsteigt muss lesen, das erklärt sich dann von selbst 
schönen sonntag noch, ich leg mich wieder hin :recht:

