11-08-2013, 08:40 PM
Hierbei ist auch zu beachten, dass es in Deutschland keine Preisbindung gibtr und selbst der BGH in seinem Urteil dies bemerkt.
somit sind alle ATGBs der DFL-Vereine in Bezug auf Preisbindindung unwirksam und dementsprechend nicht abmahnfähig.
Das Einzige was den Vereinen bleibt ist der Gebrauch von Logos, Stadionplänen, Schriftzügen etc. sofern sie über das Markenrecht und das UrHG geschützt sind.
Eine Bitte an Alle hier vertretenen Brussiafans.
Empfehlt uns weiter.
wie sagte eine Werbeschnepfe: "Hier werden Sie geholfen"
In dem Sinne
Euer Klaus
somit sind alle ATGBs der DFL-Vereine in Bezug auf Preisbindindung unwirksam und dementsprechend nicht abmahnfähig.
Das Einzige was den Vereinen bleibt ist der Gebrauch von Logos, Stadionplänen, Schriftzügen etc. sofern sie über das Markenrecht und das UrHG geschützt sind.
Eine Bitte an Alle hier vertretenen Brussiafans.
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In dem Sinne
Euer Klaus
