11-08-2013, 03:10 PM
So ... ich habe eben mit dem Rechts-Service meiner Rechtschutzversicherung telefoniert. Die verwiesen auch sofort auf das BGH-Urteil und sagten das ich auf keinen Fall die UE unterschreiben und die Schadensersatzforderung zahlen solle. Jetzt bin ich also grad dabei mein Antwortschreiben zu verfassen. Kann ich das so Schreiben?
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Zitat:
… Ein Schwarzhandel im eigentlichen Sinne, das heißt ein Warenverkauf unter Umgehung polizeilicher oder gesetzlicher Vorschriften zu überhöhten Preisen, liegt nicht vor. Es gibt insbesondere kein Gesetz, das den Verkauf von Fußballkarten besonderen Preisauflagen unterwirft (vgl. Weller, NJW 2005, 934) …
Quelle: http://lexetius.com/2008,3425
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Zitat:
… Verkauft ein Erwerber den gekauften Gegenstand vertragswidrig weiter, steht dem Verkäufer kein vertraglicher Anspruch auf Unterlassung möglicher weiterer Verstöße nach zukünftigen, noch nicht erfolgten Vertragsabschlüssen zu …
Quelle: http://lexetius.com/2008,3425
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Zitat:
… Ein Schwarzhandel im eigentlichen Sinne, das heißt ein Warenverkauf unter Umgehung polizeilicher oder gesetzlicher Vorschriften zu überhöhten Preisen, liegt nicht vor. Es gibt insbesondere kein Gesetz, das den Verkauf von Fußballkarten besonderen Preisauflagen unterwirft (vgl. Weller, NJW 2005, 934) …
Quelle: http://lexetius.com/2008,3425
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Zitat:
… Verkauft ein Erwerber den gekauften Gegenstand vertragswidrig weiter, steht dem Verkäufer kein vertraglicher Anspruch auf Unterlassung möglicher weiterer Verstöße nach zukünftigen, noch nicht erfolgten Vertragsabschlüssen zu …
Quelle: http://lexetius.com/2008,3425
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