11-07-2013, 11:51 PM
Ich würde die auf das BGH-Urteil verweisen, insbesondere auf den Passus, dass es nach den deutschn Gesetzen keine Preisbindung gibt und denen ansonsten nen schönen Tag wünschen.
sollen die mich doch verklagen, dann haben die echt keine Chance Recht zu bekommen.
Lies dich mal in dieses Forum ein. Da findest Du soviele echte Argumente.
Ausserdem ist nach dem neuen Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken es erforderlich, dass die Forderung von 210€ aufgegliedert wird in RA-Kosten, Schadenersatz, Gebühren etc. wenn das in der Abmahnung nicht genannt wird ist die Abmahnung als solche nicht wirksam.
daher schreibe ich BuH, eine Breifchen, dass ihre Abmahjnung nach dem Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken nicht rechtswirksam ist und ich nach BGH-Urteil berechtigt bin meine Karten privat weiterzuveräussern.
selbst der BGH sagt in seinem Urteil http://lexetius.com/2008,3425 unter Textziffer 50 das es in Big Old Germany kein Gesetz gibt, das eine Preisbindung für Tickets vorsieht
Würde ich, mit verweis auf den Link, BuH zukommen lassen.
sollen die mich doch verklagen, dann haben die echt keine Chance Recht zu bekommen.
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Ausserdem ist nach dem neuen Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken es erforderlich, dass die Forderung von 210€ aufgegliedert wird in RA-Kosten, Schadenersatz, Gebühren etc. wenn das in der Abmahnung nicht genannt wird ist die Abmahnung als solche nicht wirksam.
daher schreibe ich BuH, eine Breifchen, dass ihre Abmahjnung nach dem Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken nicht rechtswirksam ist und ich nach BGH-Urteil berechtigt bin meine Karten privat weiterzuveräussern.
selbst der BGH sagt in seinem Urteil http://lexetius.com/2008,3425 unter Textziffer 50 das es in Big Old Germany kein Gesetz gibt, das eine Preisbindung für Tickets vorsieht
Zitat:Es gibt insbesondere kein Gesetz, das den Verkauf von Fußballkarten besonderen Preisauflagen unterwirft (vgl. Weller, NJW 2005, 934)#
Würde ich, mit verweis auf den Link, BuH zukommen lassen.
