11-07-2013, 07:47 PM
Hallo Leute!
Nachdem ich Ende Mai von eBäh die Mitteilung erhalten habe das meine Auktion wegen eines "Verstoßes gegen das Markenrecht" gelöscht wurde, tat sich bis gestern nichts. Heute hatte ich dann aber eine Email von B&H im Postfach.
Mir wird das übliche Vorgeworfen:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet
- Der Verkaufspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
Gegenstand dieser Abmahnung sind 2 Tickets für das CL-Spiel Dortmund vs. Madrid. Wobei noch zwei weitere Auktionen von jeweils 2 Tickets für CL-Spiele aufgelistet wurden, die nicht Gegenstand dieser Abmahnung sind.
Neben der Unterlassungserklärung (Tickets nicht mehr bei eBäh & Co. verkaufen, wenn ich nach den Bestimmungen der ATGB verkaufe - diese dem Käufer auch mitzuteilen, wenn ich mich an beides nicht halte eine Vertragsstrafe bekomme), wollen die noch 420,00 € von mir haben.
Warum habe ich die Tickets verkauft:
- Beim ersten CL-Spiel hatte ich 4 Tickets über die Tickethotline erworben, zwei habe ich selber genutzt und die anderen beiden waren für Freunde bestimmt, die wegen Krankheit absagen mussten.
- Beim nächsten Spiel waren es berufliche Gründe, denn der zugesagte Urlaub wurde gecancelt und ich stand blöd da mit den Tickets, die ich ebenfalls über die Hotline erworben hatte.
- Beim angemahnten Spiel, sind es ebenfalls berufliche Gründe - weil mein Chef mir einen reinwürgen wollte, weil ich nach erwerben der Tickets von der Hotline die Kündigung bei ihm abgegeben habe.
Dazu sei gesagt das ich bummelige 600 km von Dortmund wohne und die Tickets nicht mal so eben hier vor Ort los bekomme. Nur deshalb habe ich sie bei eBay eingestellt.
Ich werde nun auf dieses Schreiben antworten müssen, aber ja nicht mit der Unterlassungserklärung von denen. Soll ich die modUE hier aus dem Forum nehmen (obwohl die sich ja eigentlich nur auf das Logo bezieht, was B&H in ihrer UE gar nicht ankreiden) und auf das BGH-Urteil im Anschreiben verweisen?
Gruß
Nachdem ich Ende Mai von eBäh die Mitteilung erhalten habe das meine Auktion wegen eines "Verstoßes gegen das Markenrecht" gelöscht wurde, tat sich bis gestern nichts. Heute hatte ich dann aber eine Email von B&H im Postfach.
Mir wird das übliche Vorgeworfen:
- Die ATGB wurden nicht abgebildet
- Die Auktion wurde nicht als „Sofort-Kauf“ beendet
- Der Verkaufspreis lag 15 % über dem Originalticketpreis
- Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
Gegenstand dieser Abmahnung sind 2 Tickets für das CL-Spiel Dortmund vs. Madrid. Wobei noch zwei weitere Auktionen von jeweils 2 Tickets für CL-Spiele aufgelistet wurden, die nicht Gegenstand dieser Abmahnung sind.
Neben der Unterlassungserklärung (Tickets nicht mehr bei eBäh & Co. verkaufen, wenn ich nach den Bestimmungen der ATGB verkaufe - diese dem Käufer auch mitzuteilen, wenn ich mich an beides nicht halte eine Vertragsstrafe bekomme), wollen die noch 420,00 € von mir haben.
Warum habe ich die Tickets verkauft:
- Beim ersten CL-Spiel hatte ich 4 Tickets über die Tickethotline erworben, zwei habe ich selber genutzt und die anderen beiden waren für Freunde bestimmt, die wegen Krankheit absagen mussten.
- Beim nächsten Spiel waren es berufliche Gründe, denn der zugesagte Urlaub wurde gecancelt und ich stand blöd da mit den Tickets, die ich ebenfalls über die Hotline erworben hatte.
- Beim angemahnten Spiel, sind es ebenfalls berufliche Gründe - weil mein Chef mir einen reinwürgen wollte, weil ich nach erwerben der Tickets von der Hotline die Kündigung bei ihm abgegeben habe.
Dazu sei gesagt das ich bummelige 600 km von Dortmund wohne und die Tickets nicht mal so eben hier vor Ort los bekomme. Nur deshalb habe ich sie bei eBay eingestellt.
Ich werde nun auf dieses Schreiben antworten müssen, aber ja nicht mit der Unterlassungserklärung von denen. Soll ich die modUE hier aus dem Forum nehmen (obwohl die sich ja eigentlich nur auf das Logo bezieht, was B&H in ihrer UE gar nicht ankreiden) und auf das BGH-Urteil im Anschreiben verweisen?
Gruß

