11-03-2013, 09:32 PM
Ich schreibe Denen zurück, dass die ATGB-KLausel mit den 15% Mehr beim Verkauf lt. dem deutschen Recht verboten ist, da es eine unerlaubte Preisbindungsklausel darstellt. Für Privatpersonen und Händler ist die Preisbindung in Deutschland aufgehoben, ausser für wenige Produkte. '(Bücher, Tabakwaren und Pharmaprodukte, bis zum Ablauf der Patentschutzzeit)
Die DFL-Vereine hätten gerne eine Preisbindungsklausel, die aber selbst der BGH nicht für rechtmässig sieht, geschweige denn das Bundeskartellamt.
Somit ist die ATGB in dem Punkt (§6 ATGB) nicht rechtsgültig und braucht daher von mir auch nicht weitergegeben zu werden.
Die DFL-Vereine hätten gerne eine Preisbindungsklausel, die aber selbst der BGH nicht für rechtmässig sieht, geschweige denn das Bundeskartellamt.
Somit ist die ATGB in dem Punkt (§6 ATGB) nicht rechtsgültig und braucht daher von mir auch nicht weitergegeben zu werden.
