10-29-2013, 10:05 AM
Krennz schrieb:Ich schreibe Schalke evtl. wei folgt an:
Zitat:Sehr geehrte Damen und Herren
Die Abmahnung geben wir, die Brüder .......... an Sie zurück.
Wir haben die Karten zum Originalpreis an einen Dritten verkauft, weil die Plätze der Karten nicht zusammenhängend waren und wir und unsere Freunde, für die die Karten waren, nicht zusammen sein konnten.
Wir selber besitzen keinen E-Bay-account und können somit auch keine Karten über E-Bay verkaufen. Ermitteln sie daher den Verkäufer selber.
Nach dem BGH, Urteil vom 11. 9. 2008 - I ZR 74/06 ist der Verkauf an einen Dritten gedeckt und, da wir zum Originalpreis verkauft haben, besteht hier auch kein Verdacht auf Schleichbezug.
Mit freundlichen Grüssen.
So oder ähnlich kann ich argumentieren.
vielen Dank :| soll ich im Brief das schicken oder Email?

