10-22-2013, 01:47 PM
Die Situation ist z.Zt. sehr unübersichtlich.
Wenn das so stimmt, wie Du sagst, würde ich mir das von meinem Arbeitgeber bestätigen lassen.
Dann wäre das für mich auch weiterhin ein Privatverkauf, der durch das BGH-Urteil gedeckt wäre.
Ich spreche mit meinem Arbeitgeber und lasse mir Die Arbeitszeiten der letzten 2 Jahre, in Bezug auf die Vorwürfe, bestätigen. Das schreibe ich an BuH.
Da hier kein Logo etc. abgemahnt wird ist für mich die Abgabe einer modUE nach RA Wachs (Siehe unten) nicht erforderlich.
alles Andere würde ich vorerst aussitzen.
Wenn das so stimmt, wie Du sagst, würde ich mir das von meinem Arbeitgeber bestätigen lassen.
Dann wäre das für mich auch weiterhin ein Privatverkauf, der durch das BGH-Urteil gedeckt wäre.
Ich spreche mit meinem Arbeitgeber und lasse mir Die Arbeitszeiten der letzten 2 Jahre, in Bezug auf die Vorwürfe, bestätigen. Das schreibe ich an BuH.
Da hier kein Logo etc. abgemahnt wird ist für mich die Abgabe einer modUE nach RA Wachs (Siehe unten) nicht erforderlich.
alles Andere würde ich vorerst aussitzen.
