10-18-2013, 09:06 AM
Nur zum Verständnis... bei mir trifft dann ja nur Punkt 3 und 4 zu, da Name und Firma, sowie Rechtsverletzung ja angegeben ist. Oder lieg ich da jetzt falsch? :roll:
Reicht es dann, wenn ich denen einen Brief mit Angabe des Aktenzeichens und folgendem Inhalt schreibe :
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Abmahnung unter folgendem Aktenzeichen 00000 ist nach dem neuen Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, dass am 9.10.2013 in Kraft trat, unwirksam und damit hinfällig.
?
Danke schonmal für deine Hilfe :mrgreen:
Reicht es dann, wenn ich denen einen Brief mit Angabe des Aktenzeichens und folgendem Inhalt schreibe :
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Abmahnung unter folgendem Aktenzeichen 00000 ist nach dem neuen Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, dass am 9.10.2013 in Kraft trat, unwirksam und damit hinfällig.
?
Danke schonmal für deine Hilfe :mrgreen:

