10-17-2013, 03:04 PM
Halt mal den Ball flach.
Die Abmahnung ist als solche nach dem neuen Gesetz gegen unseriöse Geschäftsprktiken m.e. unwirksam, da sie folgende Aufschlüsselung nicht enthält:
Wenn das nicht gegeben ist kann ich denen die Abmahnung mit dem Hinweis: "Nach dem neuen Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, das am 9.10.13 in Kraft trat, ist die Abmahnung nicht formgerecht und damit hinfällig."
Sollen die erst mal ihre Hausaufgaben machen.
Die Abmahnung ist als solche nach dem neuen Gesetz gegen unseriöse Geschäftsprktiken m.e. unwirksam, da sie folgende Aufschlüsselung nicht enthält:
Zitat:1. Name oder Firma des Verletzten, wenn der Verletzte nicht selbst, sondern ein Vertreter abmahnt,http://www.internet-law.de/2013/10/gese ... reten.html
2. die genaue Bezeichnung der Rechtsverletzung,
3. die geltend gemachten Zahlungsansprüche als Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche aufzuschlüsseln und
4. wenn darin eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung enthalten ist, anzugeben, inwieweit die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht.
Wenn das nicht gegeben ist kann ich denen die Abmahnung mit dem Hinweis: "Nach dem neuen Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, das am 9.10.13 in Kraft trat, ist die Abmahnung nicht formgerecht und damit hinfällig."
Sollen die erst mal ihre Hausaufgaben machen.
