10-14-2013, 05:03 PM
Ich schreibe BuH an, dass ich die Karten nicht vom BVB direkt gekauft habe, sondern von einem Dritten. Der hat mich nicht auf die ATGB hingewiesen, sodass ich nicht darin gebunden bin und lt. BGH-Urteil die Karten auf Grund persönlicher Verhinderung verkaufen durfte.
Eine modUE gebe ich nicht ab und leiste auch keine Zahlung.
Im übrigen verstösst die Abmahnung gegen das neue Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, das am 9.10.2013 in Kraft trat. BuH hätte m.E. nur 155,30 verlangen dürfen, wenn die Abmahnung rechtmässig wäre.
Eine modUE gebe ich nicht ab und leiste auch keine Zahlung.
Im übrigen verstösst die Abmahnung gegen das neue Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, das am 9.10.2013 in Kraft trat. BuH hätte m.E. nur 155,30 verlangen dürfen, wenn die Abmahnung rechtmässig wäre.
