10-09-2013, 03:16 PM
Ja, denke ich auch. Mich interessiert nur, warum es nicht Gegenstand DIESER Abmahnung ist. Kann eine weitere bzgl. dieses Gegenstandes nachkommen? Oder ist es einfach kein Gegenstand, weil ich dort kein Logo verwendet habe und das das einzige ist womit die überhaupt durchkommen könnten.
Habe jetzt noch eine Stellungnahme geschrieben:
Im Folgenden wird entsprechend den vorgeworfenen Rechtsverletzungen Stellung genommen:
• Die Dauerkarte wurde mir von einer dritten Person für zwei Spiele zur Verfügung gestellt, ich bin nachweißlich kein Dauerkartenbesitzer, somit habe ich die Karte nicht erworben und wurde nicht auf die ATGB hingewiesen bzw. bin nicht an diese gebunden
• Die Privatauktion wurde abgebrochen und eine Verleihung kam nicht zu Stande
Habe jetzt noch eine Stellungnahme geschrieben:
Im Folgenden wird entsprechend den vorgeworfenen Rechtsverletzungen Stellung genommen:
• Die Dauerkarte wurde mir von einer dritten Person für zwei Spiele zur Verfügung gestellt, ich bin nachweißlich kein Dauerkartenbesitzer, somit habe ich die Karte nicht erworben und wurde nicht auf die ATGB hingewiesen bzw. bin nicht an diese gebunden
• Die Privatauktion wurde abgebrochen und eine Verleihung kam nicht zu Stande

