10-09-2013, 10:58 AM
Hallo,
erst einmal ein dickes Lob für dieses Forum. Ich habe gestern von besagter Kanzlei Post bekommen. Zur Veranschaulichung habe ich einfach mal das PDF anonymisisert mit hochgeladen. Wie dort zu erkennen ist, wird mir das "Übliche" vorgeworfen. Wie ich jetzt hier lesen konnte müsste ich mir nur bzgl. des Logos und der Abbildung des Stadions Sorgen machen.
Hier die Fakten:
- die Dauerkarte gehörte gar nicht mir, die habe ich im Namen eines Freundes verliehen, da er 2 Wochen im Urlaub war und kein ebay Account hat.
- Privatauktion
- Weiß nicht, ob es einen Unterschied macht, aber ich habe die Karte für das Spiel verliehen und nicht verkauft
- das Entscheidenste ist aber, das es nie zum Verkauf/Vermietung gekommen ist. Ich habe die Auktion vorher abgebrochen, dementsprechend sind auch keine Daten mehr vorhanden (wenn man bspw. die Artikelnummer eingibt).
- In der 2. Auktion habe ich lediglich ein Bild von der Dauerkarte gemacht. Diese wurde allerdings beendet. Da diese 2. Auktion, aber nicht Gegenstand der Abmahnung ist, denke ich wird schon deutlich, dass man bzgl. des Verkaufs nicht machen kann und lediglich auf das Logo hofft.
Nun meine Fragen zum Vorgehen. Reicht es wenn ich die hier vorhandene modifizierte UA verschicke? Muss ich die 210€ trotzdem zahlen bzw. was kann dann noch auf mich zukommen? Wie gehe ich mit den zuvor gennaten Punkten um? Sollte ich diese in einem seperaten Schreiben mitschicken oder einfach gar nicht darauf eingehen?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!
erst einmal ein dickes Lob für dieses Forum. Ich habe gestern von besagter Kanzlei Post bekommen. Zur Veranschaulichung habe ich einfach mal das PDF anonymisisert mit hochgeladen. Wie dort zu erkennen ist, wird mir das "Übliche" vorgeworfen. Wie ich jetzt hier lesen konnte müsste ich mir nur bzgl. des Logos und der Abbildung des Stadions Sorgen machen.
Hier die Fakten:
- die Dauerkarte gehörte gar nicht mir, die habe ich im Namen eines Freundes verliehen, da er 2 Wochen im Urlaub war und kein ebay Account hat.
- Privatauktion
- Weiß nicht, ob es einen Unterschied macht, aber ich habe die Karte für das Spiel verliehen und nicht verkauft
- das Entscheidenste ist aber, das es nie zum Verkauf/Vermietung gekommen ist. Ich habe die Auktion vorher abgebrochen, dementsprechend sind auch keine Daten mehr vorhanden (wenn man bspw. die Artikelnummer eingibt).
- In der 2. Auktion habe ich lediglich ein Bild von der Dauerkarte gemacht. Diese wurde allerdings beendet. Da diese 2. Auktion, aber nicht Gegenstand der Abmahnung ist, denke ich wird schon deutlich, dass man bzgl. des Verkaufs nicht machen kann und lediglich auf das Logo hofft.
Nun meine Fragen zum Vorgehen. Reicht es wenn ich die hier vorhandene modifizierte UA verschicke? Muss ich die 210€ trotzdem zahlen bzw. was kann dann noch auf mich zukommen? Wie gehe ich mit den zuvor gennaten Punkten um? Sollte ich diese in einem seperaten Schreiben mitschicken oder einfach gar nicht darauf eingehen?
Vielen Dank schon mal für eure Antworten!

