09-29-2013, 09:43 PM
Mir wurde soeben von einem User, der unerkannt bleiben möchte, folgendes zur Verfügunjg gestellt:
Darauf kann ich nur antworten: Lieber BVB, passe mal den § 6AtGB den Gegebenheiten an.
Vlt. wie folgt:
Wie wäre es damit?????
Ich persönlich verurteile die "Schwarzhändler" die echten Fans die Karten vor der Nase wegschnappen um Reibach zu machen. AAAABBER, Leute, die aus beruflichen, privaten, oder psyschichen Gründen (keine Lust) nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, bzw. wollen dürfen m.E. nicht dafür bestraft werden, dass sei ihre Karten zuzüglich der bezahlten Vorverkaufgebühr, Portokosten etc. und einer kleinen Entschädigung an Fans wseiterveräussern.
Im Gegenteil, sie geben doch echten Fans die Möglichkeit noch teilzunehmen, obwohl das Haus bereits ausverkauft ist.
Solange alles im Rahmen bleibt ist es für mich als Kaufmann moralisch ok.
Zitat:Auch wir sehen was sich bei den diversen Plattformen abspielt und sind auch nicht davon begeistert! Wir können Ihnen versichern, dass wir weder in der Vergangenheit noch heute bei unzulässigen Verkäufen tatenlos zugeschaut haben.
So haben wir beispielsweise ein gerichtliches Verfahren gegen die Ticketplattform „viagogo“ geführt. Das OLG Düsseldorf ist unserer Argumentation jedoch letztlich nicht gefolgt. Denn seit der Entscheidung des BGH vom 11.09.2008 („Bundeligakarten.de“), ist es Plattformen wie „viagogo“ oder „seatwave“ erlaubt, einen Online-Marktplatz für den Verkauf von Tickets für Sport- und Kulturevents anzubieten. Dass dort die Karten zu überhöhten Preisen verkauft werden, stellt nach Ansicht der Richter kein unrechtmäßiges Handeln dar, was zumindest die Plattformen zu unterbinden hätten.
Mit diesem Befund – auch wenn er uns nicht gefällt – müssen wir nun leben. Die obersten Gerichte in Deutschland sehen eine Verkehrsfähigkeit von Bundesligakarten als gegeben an. Nur wenn uns ein Kunde vorsätzlich über eine Weiterveräußerungsabsicht täuscht, haben wir eine letztliche rechtliche Handhabe. Dies muss aber in jedem Einzelfall nachgewiesen werden. Da es sich meistens um innere Absichten handelt, die man unseren Kunden am Verkaufsschalter nicht ansehen kann, fällt dieser Beweis erwartungsgemäß sehr schwer. Borussia Dortmund bleibt indes dennoch nicht untätig, sondern handelt im Rahmen des rechtlich Möglichen. Sobald wir beispielsweise ebay-Auktionen wahrnehmen, die BVB-Tickets enthalten, versuchen wir an den Verkäufernamen zu gelangen. Da ein Weiterverkauf lediglich gegen unsere ATGB`s verstößt – ein genereller Ticketverkauf auf Internetauktionen jedoch nicht untersagt ist, stehen dem Veranstalter jedoch auch nur eingeschränkt Möglichkeiten zur Verfügung.
Ebay hingegen darf ebenfalls nur in bestimmten Verstossfällen – schon allein aus datenschutzrechtlichen Gründen, Adressen rausgeben. In den Fällen des Bekanntwerdens, lassen wir diese Auktionen bei ebay sperren und fordern die jeweiligen Verkäufer zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf. Gleichzeitig werden diese Verkäufer regelmäßig für den Ticketerwerb 12 Monate gesperrt. Mit Beginn der Rückrunde der abgelaufenen Saison und dem immer erfolgreicheren Auftreten unseres BVB ist das Interesse natürlich gewachsen. Nicht nur, dass neue Fans den Weg ins Stadion finden, auch Trittbrettfahrer sehen die Möglichkeiten, Geld zu verdienen und stellen sich in Vorverkaufsschlangen an, wählen den Online-Ticketshop oder das Callcenter, um an Eintrittskarten zu gelangen. Einzig allein zu dem Zweck, hiermit einen möglichen Reibach zu erzielen. Dies erfolgt immer dann, wenn der Erfolg und das gestiegene Interesse besonders groß ist - das kennen auch andere Bundesligisten, sowie der DFB, mit denen wir diesbezüglich im regen Austausch stehen. Solange es keine gesetzlichen Maßnahmen gibt, die dies unterbinden, kann der Verein nur im Rahmen seiner Möglichkeiten tätig werden und die Kunden bei Erkennen sperren. Sie sehen also, dass Borussia Dortmund das Mögliche zur Vermeidung eines Online-„Schwarzhandels“ unternimmt.
Darauf kann ich nur antworten: Lieber BVB, passe mal den § 6AtGB den Gegebenheiten an.
Vlt. wie folgt:
Zitat:§6 AtGb
Der Verkauf von Privat an Privat wird, in besondren Fällen, erlaubt.
Sollten wir jedoch feststellen, dass ein gewerblicher Schleichbezug (Kauf der Karten in der Absicht Gewinn zu erzielen) zur Gewinnerzielung vorliegt, erheben wir eine Strafzahlung in Höhe von €500,- bis zu €30000,-.
Zum Verkauf von Privat an Privat bieten wir das Forum "BVB-Kartenverkauf" oder "BVB-Ticketbörse" für alle Fans kostenlos an. Wobei wir die Hinzurechnung von eigenen Kosten, zuzügl. einer kleinen Entschädigung von bis zu €10,- bei Nennung der Verkaufstellen, zulassen. (Aufrunden auf volle 10er)
Die Verwendung von geschützten Inhalten, wie z.B. Stadionplan, Logo und Schriftzug ist untersagt und wird kostenpflichtig verfolgt.
Wie wäre es damit?????
Ich persönlich verurteile die "Schwarzhändler" die echten Fans die Karten vor der Nase wegschnappen um Reibach zu machen. AAAABBER, Leute, die aus beruflichen, privaten, oder psyschichen Gründen (keine Lust) nicht an der Veranstaltung teilnehmen können, bzw. wollen dürfen m.E. nicht dafür bestraft werden, dass sei ihre Karten zuzüglich der bezahlten Vorverkaufgebühr, Portokosten etc. und einer kleinen Entschädigung an Fans wseiterveräussern.
Im Gegenteil, sie geben doch echten Fans die Möglichkeit noch teilzunehmen, obwohl das Haus bereits ausverkauft ist.
Solange alles im Rahmen bleibt ist es für mich als Kaufmann moralisch ok.
