09-29-2013, 02:35 PM
Schmidt-Gundlach schrieb:leop911 schrieb:Dies würde ich schreiben.
Danach kommen dann noch einige Schreibsel von BH, auch eins mit einem "Friedensangebot" und Bitte um Anruf und danach ist dann, erfahrungsgemäss, Ruhe.
Richtig...aber erfahrungsgemäß reicht es auch aus, gar nicht zu reagieren (also niemals) und Ruhe herrscht dann auch . Die haben überhaupt kein Interesse und Zeit, sind lange mit einem Fall zu beschäftigen.
Entweder derjenige läßt sich einschüchtern und zahlt 210€/ bzw. 110€ ..oder er zahlt halt nicht und BuH "kümmert" sich um den nächsten Fall.
Ganz üble Nummer!
das kann ich auch nur bekräftigen!
in der regel reicht es mit der modue und einem erklärungsschreiben zu antworten. danach könnense einen gern haben. solange man natürlich privatverkäufer ist/war und vom bgh-urteil geschützt ist. ich habe auch einmal und damit zum letzten mal karten bei ebay verkauft.
die antwort von bh kam bei mir recht prompt, dass es ihnen nicht reicht usw. und sofort.. das ist über 3 monate her, ich habe danach nie weider was gehört, aber auch nicht mehr reagiert... :wink:
da wird auch nichts mehr kommen!
an dieser stelle nochmals vielen dank ans forum!!! :recht: :!:

