09-28-2013, 01:17 PM
Krennz schrieb:Zitat:was soll ich für die "ATGB wurden nicht abgebildet" teil schreiben?In einem separaten Brief
Sehr gehrte Damen und Herren,
in Deutschland gibt es ein Preisbindungsverbot nach §1 GWB das es Herstellern und Anbietern von Waren (im weitesten -Sinne)
untersagt Wiederverkäufer zu verpflichten einen vorgegebenen Preis zu verlangen. Daran ändern auch Ihre ATGB nichts.
Der § 6 ATGB ist daher ungültig und nicht anwendbar.
Ausserdem hat der BGH in seinem Urteil folgendes festgeschrieben:
Zitat:
BGB § 280 Abs. 1
1. Verkauft ein Erwerber den gekauften Gegenstand vertragswidrig weiter, steht dem Verkäufer kein vertraglicher Anspruch auf Unterlassung möglicher weiterer Verstöße nach zukünftigen, noch nicht erfolgten Vertragsabschlüssen zu.
Zitat Ende
Mit unfreundlichen Grüssen
Dies würde ich schreiben.
Danach kommen dann noch einige Schreibsel von BH, auch eins mit einem "Friedensangebot" und Bitte um Anruf und danach ist dann, erfahrungsgemäss, Ruhe.
Vielen Dank!

