09-12-2013, 06:30 AM
Krennz schrieb:Nur mal für Alle: Stadionplan, Vereinslogo und Schriftzug Bo Do sind geschützte Marken bzw durch Urheberrecht geschützt
Grundsätzlich hast du recht, mit einer Ausnahme: Der Wortlaut "Borussia Dortmund" ist nach §14 MarkenG im geschäftlichen Verkehr zwar geschützt, im privaten Verkehr jedoch trägt es zur Produktbeschreibung bei und ist erlaubt. Ebenso erlaubt ist es die Eintrittskarte zu fotografieren und zum Verkauf zu verwenden, auch wenn darauf das Vereinslogo und/oder Stadionplan zu sehen ist/sind.
Abmahnungen von Becker + Haumann erhalten?
Ich zahle keinesfalls, ich unterschreiben keinesfalls. Es kommt einem Schuldanerkenntnis gleich und ich werde für jeden zukünftigen, noch so kleinen Fehltritt teuer bezahlen. Ich investiere das Geld in einen erfahrenen Anwalt der bereits mit B+H Fälle abgewickelt hat (Internetsuche! Es gibt schon Festpreisangebote!).
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