09-12-2013, 02:03 AM
Wenn ich persönlich verhindert bin habe ich, lt. BGH-Urteil, das Recht meine Karten Anderen zur Verfügung zu stellen, ob nun über ibäh, oder über Fanforum ist dabei egal. Ausserdem unterliege ich als Privatperson nicht der Preisbindung, die es in Deutschland nicht gibt (ausser für im Gesetz genannte Dinge wie Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Tabakwaren und Pharmazeutika) Die können mich, in Folge dessen, nur für den Missbrauch des Logos heranziehen. Das kann ich mit einer modUE bereinigen.
Wie schon oft hier im Forum gesagt, teile ich dem BH mit, dass ich persönlich verhindert war, dass aus diesem Grunde die zur Verfügungstellung der Tickets durch BGH-Urteil gedeckt ist, dass es keine Preisbindung gemäss §1 GWB in Old Germany gibt, deshalb der §6 ATGB ungültig ist und füge eine modUE für das Logo bei.
Nur mal für Alle: Stadionplan, Vereinslogo und Schriftzug Bo Do sind geschützte Marken bzw durch Urheberrecht geschützt
Wie schon oft hier im Forum gesagt, teile ich dem BH mit, dass ich persönlich verhindert war, dass aus diesem Grunde die zur Verfügungstellung der Tickets durch BGH-Urteil gedeckt ist, dass es keine Preisbindung gemäss §1 GWB in Old Germany gibt, deshalb der §6 ATGB ungültig ist und füge eine modUE für das Logo bei.
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