09-07-2013, 08:01 PM
Die Abmahngründe für den BH sind
1. Die Benutzung des Logos
2. Der Verkauf von über 15% des Kartenpreises (obwohl es in Big Old Germany keine Preisbindung gibt)
3. Die Benutzung des Stadionplanes
4. Der Verkauf über ibäh
Die Jungs haben m.E. einen an derWaffel.
Der §6 der Atgb von Borussia Dortmund entspricht nicht dem §1 GWB.
Ausserdem hat der BGH entschieden, dass, in besondren Fällen, Käufer ihre Karten verkaufen dürfen. Daneben hat der BGH es freigestellt dass die ATGB rechtlich überprüft werden können/müssen.
Das ganze Gehabe von BH ist mehr als dubios.
Ich schicke, wenn ich betroffen bin, eine modUE und gut ist.
Sollen die doch klagen, ob Die Gerichte ihnen Recht geben, vor allem bei diesem BGH Urteil, ist mehr als fraglich.
1. Die Benutzung des Logos
2. Der Verkauf von über 15% des Kartenpreises (obwohl es in Big Old Germany keine Preisbindung gibt)
3. Die Benutzung des Stadionplanes
4. Der Verkauf über ibäh
Die Jungs haben m.E. einen an derWaffel.
Der §6 der Atgb von Borussia Dortmund entspricht nicht dem §1 GWB.
Ausserdem hat der BGH entschieden, dass, in besondren Fällen, Käufer ihre Karten verkaufen dürfen. Daneben hat der BGH es freigestellt dass die ATGB rechtlich überprüft werden können/müssen.
Das ganze Gehabe von BH ist mehr als dubios.
Ich schicke, wenn ich betroffen bin, eine modUE und gut ist.
Sollen die doch klagen, ob Die Gerichte ihnen Recht geben, vor allem bei diesem BGH Urteil, ist mehr als fraglich.
