08-29-2013, 02:03 PM
Ich bleibe dabei,
Die Geschlechts- äh Geschäftsleitung vom Fussballtreterverein aus Dortmund die sich BD nennen will den Ticketverkauf über ibäh unterbinden und hat deshalb den ganzen Nonsens gestartet. Dabei hält ihre Atgb noch nicht mal einer rechtlichen Überprüfung stand.
Der BGH hat Privatverkäufe in bestimmten Situationen zugelassen, es gibt in Big old Germany keine Preisbindung (mit wenigen Ausnahmen, die im Gesetz stehen) es gibt §§ im BGB die sowohl Käufer als auch Verkäufer in die Pflicht nach Treu und Glauben nehmen.
Was will BH noch? Sich als Büstenhalter profilieren, der nichts bewirken kann?
Ich habe schon in einem der ersten wichtigen Posts ab ca Seite 4 was von ca 30 € bei Verletzungen der Marken- und Urheberrechte gesagt. Dafür geht BH nicht vor Gericht. Das BGH-Urteil beinhaltet soviele Aussagen das deutsche Gerichte da einen grossen Schatz zur Urteilsfindung haben.
Die Geschlechts- äh Geschäftsleitung vom Fussballtreterverein aus Dortmund die sich BD nennen will den Ticketverkauf über ibäh unterbinden und hat deshalb den ganzen Nonsens gestartet. Dabei hält ihre Atgb noch nicht mal einer rechtlichen Überprüfung stand.
Der BGH hat Privatverkäufe in bestimmten Situationen zugelassen, es gibt in Big old Germany keine Preisbindung (mit wenigen Ausnahmen, die im Gesetz stehen) es gibt §§ im BGB die sowohl Käufer als auch Verkäufer in die Pflicht nach Treu und Glauben nehmen.
Was will BH noch? Sich als Büstenhalter profilieren, der nichts bewirken kann?
Ich habe schon in einem der ersten wichtigen Posts ab ca Seite 4 was von ca 30 € bei Verletzungen der Marken- und Urheberrechte gesagt. Dafür geht BH nicht vor Gericht. Das BGH-Urteil beinhaltet soviele Aussagen das deutsche Gerichte da einen grossen Schatz zur Urteilsfindung haben.
