08-23-2013, 07:06 PM
Habe heute noch mal mit ein paar Leuten gesprochen, die sich mit sowas auskennen.
Ausser für die Benutzung von urheberrechtlich und markenrechtlich geschützten Logos, Schriftzug "BVB Borussia Dortmund" und dem Sitzplan vom Iduna Park haben die keine Handhabe gegen echte Privatverkäufer, die aus einer persönlichen Notlage hinaus ihre Karten verkaufen. Hierbei ist die Weitergabe der ATGB und die Verpflichtung des Käufers diese einzuhalten absolet. Ebenso die Preisbindung. Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gibt es, ausser für geschützte Pharmaerzeugnisse ( Bücher, Tabakwaren und Zeitschriften (z.B.Tageszeitung, Bild, Taz, Hör weg äh zu, Stern, Focus u.a.) es in Big Old Germany keine Preisbindung. Wer dagegen verstösst, verstösst gegen Kartellrecht und macht sich strafbar.
In den nächsten Tagen triftt sich mein Sohn mit einigen seiner Schulfreunde, die inzwischen u.a. RAe, StAe, Richter sind (Klassentreffen seines Klostergymnasiums) dort wird er die Unterlagen, die ich gesammelt habe, vorlegen. Danach sehen wir weiter.
Ausser für die Benutzung von urheberrechtlich und markenrechtlich geschützten Logos, Schriftzug "BVB Borussia Dortmund" und dem Sitzplan vom Iduna Park haben die keine Handhabe gegen echte Privatverkäufer, die aus einer persönlichen Notlage hinaus ihre Karten verkaufen. Hierbei ist die Weitergabe der ATGB und die Verpflichtung des Käufers diese einzuhalten absolet. Ebenso die Preisbindung. Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gibt es, ausser für geschützte Pharmaerzeugnisse ( Bücher, Tabakwaren und Zeitschriften (z.B.Tageszeitung, Bild, Taz, Hör weg äh zu, Stern, Focus u.a.) es in Big Old Germany keine Preisbindung. Wer dagegen verstösst, verstösst gegen Kartellrecht und macht sich strafbar.
In den nächsten Tagen triftt sich mein Sohn mit einigen seiner Schulfreunde, die inzwischen u.a. RAe, StAe, Richter sind (Klassentreffen seines Klostergymnasiums) dort wird er die Unterlagen, die ich gesammelt habe, vorlegen. Danach sehen wir weiter.
