08-21-2013, 09:29 AM
Richtig, wer beim Kartenkauf behauptet er würde für 20 Fans seines Fanclubs Karten kaufen und die dann über ibäh oder sonstwo zu hohen Preisen vertickt, der muss bestraft werden. Der BGH hat dies als "Schleichbezug" bewertet und ausdrücklich unter Strafe gestellt.
Nur, wer aus besonderen Umständen und in Not seine 2 Tickets weiterveräussern mus, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben hat m.E. nichts zu befürchten. Das hat der BGH ausdrücklich zugelassen.
Nur, wer aus besonderen Umständen und in Not seine 2 Tickets weiterveräussern mus, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben hat m.E. nichts zu befürchten. Das hat der BGH ausdrücklich zugelassen.
