08-14-2013, 07:37 AM
Krennz schrieb:@ BiborE ich mache das so wie Du es sagst.
Ausserdem weise ich BH darauf hin, dass §6 ATGB gegen §1 GWB und Kartellrecht verstösst und damit ungültig ist. Es gibt in good old Germany keine Preisbindung, die ist verboten. In Deutschland regelt das Angebot die Nachfrage und die Nachfrage den Preis. Insbesondere, wenn Privatleute aus hot Ware verkaufen müssen.
Hmmm, also erstmal so zurückschießen wie sie es tun?
Nur, nicht, dass ich die Helden da dann richtig sauer mache :-D

